Wohnbaugebiete

Vergabe Restparzellen der städtischen Wohnbaugebiete

Zur Vergabe stehen folgende Baugrundstücke in folgenden Wohnbaugebieten:

„WA Schachtl III“ – Parzelle 17
„WA Höhenweg“ – Parzelle 8 


1. Der Baulandverkaufspreis für das Wohnbaugebiet „WA Schachtl III“ beträgt 198,00 €/m². Die Erschließungskosten nach BauGB, die Herstellungskosten nach KAG (für die Grundstücksfläche komplett, für die Geschoßfläche anteilig ¼ der Grundstücksfläche), sowie die Kosten für einen Gashausanschluss und eine Zisterne für die Regenwasserrückhaltung sind im vorgenannten Preis enthalten.

2. Der Baulandverkaufspreis für das Wohnbaugebiet „WA Höhenweg“ beträgt 149,00 €/m². Die Erschließungskosten nach BauGB, die Herstellungskosten nach KAG (für die Grundstücksfläche komplett, für die Geschoßfläche anteilig ¼ der Grundstücksfläche), sowie die Kosten für einen Gashausanschluss und eine Zisterne für die Regenwasserrückhaltung sind im vorgenannten Preis enthalten.

Die Festlegung des jeweiligen Verkaufspreises gilt bis 31.12.2024.

Für eine verbindliche Reservierung einer Bauparzelle, ist innerhalb von 14 Tagen nach Vergabe durch das zuständige Gremium eine Kaufpreisanzahlung in Höhe von 1.000,00 € auf das Konto der Stadt Pfarrkirchen zu leisten. Die Kaufpreisanzahlung wird im Kaufvertrag kaufpreismindernd berücksichtigt.

Für den Fall, dass keine notarielle Beurkundung erfolgt oder wenn die Reservierung zurückgezogen wird, erfolgt eine Rückzahlung des Anzahlungsbetrages, abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 150,00 €.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ausschreibung der Grundstücke um ein formloses Verfahren handelt. Die Ausschreibung der Grundstücke ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die Stadt Pfarrkirchen unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungsunterlagen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht. Der Ablauf des Vergabeverfahrens obliegt der Stadt Pfarrkirchen. Die Stadt Pfarrkirchen behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den Vergabekriterien zu entscheiden.

Bewerbungen, die nach Ablauf des Bewerbungszeitraums eingehen, nehmen nicht am Vergabeverfahren teil (ausschlaggebend für die Bewerbungsfrist ist der Eingangsstempel der Stadtverwaltung).

Bei Falschangaben des Bewerbers, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. behält sich die Stadt Pfarrkirchen die Rücknahme der Vergabeentscheidung vor.

Rechtsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können gegen die Stadt Pfarrkirchen nicht gestellt werden, wenn Verzögerungen bei der Erschließung eintreten oder unvorhergesehene Ereignisse die geplante Bebauung nicht möglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die Ursache sich aus einem Verschulden der Stadt ergibt.

Aufwendungen für Bewerbungsunterlagen können nicht erstattet werden.


Ansprechpartner

Elisa Houdelet
Grundstücksangelegenheiten, Bauleitplanung, Baulandumlegung, Satzungsrecht

Stadt Pfarrkirchen
Rathaus II, 1. Etage, Raum 9
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen

Tel. 0 85 61 - 30 6-54 21

elisa.houdelet_at_pfarrkirchen.de