BbR - 2. Förderverfahren

Fördersteckbrief - 2. Verfahren

Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Stadt Pfarrkirchen der Fördersteckbrief mit den endgültigen Erschließungsgebieten veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wurde ferner auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums (Link) am 01.12.2016 veröffentlicht.


Schnelles Internet auf dem Vormarsch - Presseartikel PNP - 2. Verfahren

Bei der Vertragsunterzeichnung: (vorne von links) Bürgermeister Wolfgang Beißmann, Erhard Finger (Vertrieb Telekom) mit (hinten von links) Ernst Haller (Breitbandberatung Bayern), Stefan Lang (Breitbandpate Stadt Pfarrkrichen), Monika Hiebl (Breitbandausbau Landkreis Rottal-Inn) sowie Projektleiter Josef Markl von der Telekom.

Kooperationsvertrag zum weiteren Breitbandausbau am 11.10.2016 mit der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet

Pfarrkirchen. Es dauerte nur Sekunden, bis die Tinte der Unterschriften auf dem Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Pfarrkirchen und der Telekom trocken war, als dieser am Mittwoch im Rathaus unterzeichnetwurde. Den Breitbandausbau abzuschließen, erfordert aber noch etwas mehr Geduld. Bis Ende 2017 soll dieser durch den neuen Vertrag aber weiter vorangetrieben werden.
Im Rahmen der Kooperation werden die Gebiete Aign und Berg bei Wühr sowie Gehring mit Ragl und Taubengrub, Schachtel mit Stöckl, Martin-Luther-Bogen, Max-Breiherr-Straße 5, 5a und 17 mit schnellem Internet versorgt. Die Kosten belaufen sich auf rund 378 000 Euro. Davon trägt die Stadt rund 248 000 Euro, der Freistaat Bayern steuert etwa 130 000 Euro bei. Das Fördervolumen für die Stadt Pfarrkirchen ist damit nun komplett ausgeschöpft.

Bürgermeister Wolfgang Beißmann zeigte sich erfreut über die voranschreitende Entwicklung, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass nicht sofort jeder Quadratmeter im gesamten Gebiet der Stadt ausgebaut werden kann. „Wir nutzen alle Gelder, die uns zur Verfügung steht und hoffen auch nach diesem Ausbau auf weitere Fördermittel auf Bundes- und Landesebene.“ Dem pflichtete MonikaHiebl, die für den Breitbandausbau im Landkreis Rottal-Inn zuständig ist, bei: „Ein Netz muss sich erst aufbauen, das geht nicht von heute auf morgen.“

Mit den Bauarbeiten losgehen soll es im Frühjahr 2017, die dafür notwendige Planung erfolgt in den Wintermonaten, wie der Projektleiter der Telekom, Josef Markl, mitteilte. Für die Infrastruktur wird also gesorgt, um die Verträge, die das schnelle Internet letztlich ermöglichen, muss sich dann jeder Kunde selber kümmern.


Stellungnahme Kooperationsvertrag - 2. Verfahren

Stellungnahme der Stadt Pfarrkirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) für die Erschließungsgebiete A und B.


Zuwendungsbescheid - 2. Verfahren

Die Stadt Pfarrkirchen erhielt am 06.10.2016 von der Regierung von Niederbayern den am 27.09.2016 ergangenen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für das im Auswahlverfahren definierte Los 1 mit dem Erschließungsgebiet A und Los 2 mit dem Erschließungsgebiet B.


Bekanntmachung des Ergebnisses zum Auswahlverfahren - 2. Verfahren

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen oder mehrere Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes für die von der Stadt Pfarrkirchen definierten Erschließungsgebiete im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) vom 10.07.2014.

Der Stadt Pfarrkirchen lagen innerhalb der Angebotsfrist Angebote von 2 Bietern vor. Es wurden jeweils Angebote für das Los 1 (Erschließungsgebiet A) und für das Los 2 (Erschließungsgebiet B) vorgelegt.
Aufgrund des Vorliegens von Angeboten von nur zwei Bietern wurde das Bayerische Breitbandzentrum gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt. Die von den Bietern ermittelten Wirtschaftlichkeitslücken für die Lose 1 und 2 wurden durch das Bayerische Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und gemäß Mitteilung vom 21.10.2015 als plausibel erachtet.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Pfarrkirchen in seiner Sitzung vom 17.03.2016 das Gesamtangebot der Telekom Deutschland GmbH für die Lose 1 (Erschließungsgebiet A) und 2 (Erschließungsgebiet B) ausgewählt. Die Stadt Pfarrkirchen beabsichtigt mit dem Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Förderzusage bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßhnahmebeginn der zuständigen Bewilligungsbehörde Regierung von Niederbayern.


Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - 2. Verfahren

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Pfarrkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Frist zur Angebotsabgabe: 09.10.2015, 12:00 Uhr

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:


Ergebnis des Markterkundungsverfahrens - 2. Verfahren

Die Stadt Pfarrkirchen hat vom 24.03.2015 bis 08.05.2015 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.

Das Ergebnis ist in dem nachfolgenden Dokument dargestellt:


Interkommunale Zusammenarbeit - 2. Verfahren

Die Stadt Pfarrkirchen und der Markt Triftern haben eine Vereinbarung über die Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Abstimmung von Planungen beim Breitbandausbau gemäß Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) getroffen. Grundlage für diese Interkommunale Zusammenarbeit waren der Stadtratsbeschluss der Stadt Pfarrkirchen vom 26.03.2015 sowie der Marktratsbeschluss des Marktes Triftern vom 31.03.2015.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Pfarrkirchen und der Markt Tirftern zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.


Markterkundung - 2. Verfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 10.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Pfarrkirchen im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.  

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 08.05.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: