Bekanntmachungen

Neuerlass des Entschädigungssatzung des Zweckverbandes zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung im Landkreis Rottal-Inn

Neuerlass der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung im Landkreis Rottal-Inn

Öffentliche Bekanntmachung eines Gewerbesteuerbescheides

Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Regenerative Energien Obergrasensee“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pfarrkirchen hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Regenerative Energien Obergrasensee“ beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Gemeindegebiets von Pfarrkirchen. Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich die Flurstücke, 2033, 2034, sowie Teilflächen aus 1951, 2035 und 2036/2. Alle Grundstücke liegen in der Gemarkung Untergrasensee.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines rund 3,4 km südlich von Pfarrkir-chen gelegenen Sondergebiets für regenerative Energien. Der gesamte Geltungsbereich stellt sich mit einer Größe von ca. 2,7 ha dar, der sich in einen östlichen Geltungsbereich für die Biogasanlage mit einer Gaserzeugungsmenge von 4,5 Millionen Nm³ (Normkubik-meter) und einem westlichen Bereich für das Blockheizkraftwerk mit 10 MW Feuerungs-wärmeleistung einem Warmwasserpufferspeicher mit 2.000 m³ und einem Foliengasspei-cher mit 7.500 m³ unterteilt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungs- und Land-schaftsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend geändert.



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