Wofür?
Gewerblicher Leerstand kann zur Gefahr für die Attraktivität der Kommune, nicht nur für Ortskerne und Stadtzentren, werden.
Ab sofort können Sie gewerbliche Leerstände jeder Art und Lage, ob im Zentrum oder im Gewerbegebiet ganz einfach über ein Webformular mitteilen. Das Verfahren eignet sich sowohl für die Vermarktung von ganz oder teilweise leerstehenden Gewerbeimmobilien über die Website standortportal.bayern, aber auch zur internen Erfassung von Leerständen in Pfarrkirchen als Vorstufe für ortsplanerische oder städtebauliche Maßnahmen.
Wer?
Jeder kann melden: private oder kommunale Eigentümer, Makler oder Privatpersonen, denen ein Leerstand aufgefallen oder bekannt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Stadt Pfarrkirchen.
Was?
Jeglicher gewerblicher Leerstand in Pfarrkirchen kann über das Webformular gemeldet werden: Hallenflächen, Büroflächen, Einzelhandelsflächen, Hotels oder Gaststätten usw. Erfasst werden die notwendigen Grunddaten zum Ansprechpartner und zum Objekt. Zusätzlich können auch Bilder, Pläne oder Exposés hochgeladen werden.
Wie?
Aus Datenschutz- und Qualitätsgründen werden Ihre Eingaben zunächst mit einer Bestätigung über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse verifiziert. Danach erhält die Stadt Pfarrkirchen und die zuständige IHK eine E-Mail über Ihre Meldung. Nach entsprechender Qualitätskontrolle und ggf. Ergänzungen wird der gewerbliche Leerstand entweder auf der Website standortportal.bayern angezeigt oder – wenn von der Stadt Pfarrkirchen so gewollt - im internen System gespeichert. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos!
Hier geht´s zum Webformular Leerstandsmelder Bayern.
Ansprechpartner
Stefan Lang
Leiter Amt für Bau und Stadtentwicklung
Stadt Pfarrkirchen
Rathaus II, 1. Etage, Raum 10
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen$ansprechpartner->
Tel. 0 85 61 - 30 6-54 00
Fax 0 85 61 - 30 6-54 19