Vorwort 1. Bürgermeister Wolfgang Beißmann
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Thema Sicherheit für die Bürgerschaft bei Hochwassergefahren ist seit Jahrzehnten eines der elementarsten Handlungsfelder im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Pfarrkirchen.
Aufgrund der klimatisch bedingt immer extremer werdenden Niederschläge und Starkregenereignisse wurde, nach den Ereignissen des Jahres 2016, der Bereich der Sturzflutgefahren einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Dieses Thema wurde damit weit vor den aktuell im Fokus stehenden tragischen Ereignissen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Berchtesgadener Land des Jahres 2021 aufgegriffen. Insgesamt handelt es sich bei den nun vorliegenden Ergebnissen um wichtige Daten für die Stadt Pfarrkirchen und ihre Bürgerschaft in der Bewertung der verschiedenen Risiken und präventiven Möglichkeiten bis hin zur Vorbereitung für den Einsatzfall.
Aufgrund der Datenlage aus dem Sturzflutrisikomanagement werden nun die Erkenntnisse für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Interessierte, auch über die Stadt Pfarrkirchen hinaus, veröffentlicht. Hieraus lassen sich Notwendigkeiten für die öffentliche Hand ableiten, aber auch genauso lokale Gefahrenpotenziale, denen man mit eigenen präventiven Maßnahmen begegnen kann.
Das Sturzflutrisikomanagement ist ein dynamischer Prozess, weshalb das Konzept auf Grund von neuen Erfahrungswerten / Maßnahmen auch immer wieder angepasst werden wird. Die Stadt Pfarrkirchen wird im präventiven Bereich der Vorsorge Maßnahmen ergreifen und bei einer bestehenden Schadenslage im reaktiven Bereich tätig werden und ihre Möglichkeiten diesbezüglich noch erweitern.
Um die vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger noch eingehend zu erläutern, wird eine gesonderte Informationsveranstaltung zu diesem so wichtigen Thema stattfinden.
Ich bedanke mich schon heute bei allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Fachstellen, Ämtern, Behörden, Feuerwehren, Rettungs- und Einsatzdiensten, wie auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, des Bauhofs und der Stadtwerke für das gute Miteinander, denn nur gemeinsam können wir den Weg zu noch mehr Sicherheit in diesem wichtigen Bereich gehen.
Herzlichst Ihr
Wolfgang Beißmann
1. Bürgermeister
Ansprechpartner
Amt für Bau und Stadtentwicklung
Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
Ausgangslage und zeitlicher Ablauf zum Integralen Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement der Stadt Pfarrkirchen
Neben der Temperatur werden wohl auch die Niederschläge und Starkregenereignisse im Sommer durch den Klimawandel zunehmen. Der Deutsche Wetterdienst verzeichnet für Deutschland bereits einen langsamen noch nicht signifikanten Anstieg der Tage mit mindestens 30 mm Niederschlag in Deutschland (Zeitraum 1951 – 2013).
Neben dem Niederschlagsereignis nahm auch das Schadenspotential durch Hochwasser und Starkregen in den letzten Jahrzehnten zu. Teils durch zunehmende Besiedlung, teils durch veränderte Nutzung z.B. der Kellerräume als Wohnraum usw.
Durch zunehmende Sensibilisierung, Raumplanung und Schutzmaßnahmen konnte dem, zumindest bei dem Risiko durch Hochwasser an Fließgewässern entgegengewirkt werden. In den Fokus rücken nun immer mehr die Schäden die unmittelbar durch den Starkregen in Form von wildabfließendem Wasser bis zum Gewässer entstehen. Diese machten z.B. im Jahr 2018 bereits rund 50% der Gesamtschäden durch Überschwemmung aus.
- Am 23.10.20217 hat das Wasserwirtschaftsamt die Kommunen im Landkreis Rottal-Inn über das Sonderförderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ nach Nr. 2.4 RZWas 2016 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufmerksam gemacht. Bei den Hochwasserereignissen 2016 hat sich damals gezeigt, dass insbesondere im Bereich des wild abfließenden (Hang)Wassers noch Handlungsbedarf besteht. Als Antragstellungszeitraum wurde der 15.09.2017 bis 31.08.2019 genannt. Als Fördersatz wurden 75 % bei maximal 150.000,00 € pro Vorhaben in Aussicht gestellt.
- Am 08.03.2018 fand das Abstimmungsgespräch zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und der Stadt Pfarrkirchen statt. Hierbei wurde auf die topographischen Gegebenheiten, bekannte Abflusskonzentrationen sowie Erfahrungen bei Hochwasserereignissen und der allgemeinen Wahrnehmung eingegangen. Hierbei wurden insbesondere die Gewässer III. Ordnung in den besiedelten Stadtteilen als Überschwemmungsgebiete ausgemacht. Daneben wurde auch insbesondere der Grasenseer Bach (Gewässer II. Ordnung) in die Betrachtung miteinbezogen. Für die Rott als Gewässer I. Ordnung gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten.
- Am 22.03.2018 wurde der Beschluss im Stadtrat zur Durchführung des Vorhabens zur Erstellung eines „Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ nach Nr. 2.4 RZWas 2016 gemäß dem Sonderförderprogramm gefasst.
- Am 28.08.2018 wurde der Förderantrag mit den zu betrachtenden Gewässern III. Ordnung (Dr.-Bayer-Bach, Degernbach, Schindergraben, Madlbach, Weikersbach, Krebsgraben, Weidener Graben) sowie Gewässer II. Ordnung (Grasenseer Bach) gestellt.
- Am 03.12.2018 erging der Förderbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf für die Stadt Pfarrkirchen.
- Am 04.02.2019 wurden Unterlagen zur Ausarbeitung eines Angebots für die Erstellung des „Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ an verschiedene Ingenieurbüros übermittelt.
- Aufgrund der vorgelegten Angebote wurde am 11.04.2019 die Planungsleistung durch den Hauptausschuss an das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Koch Bauplanung GmbH, Beethovenstraße 13, 87435 Kempten vergeben.
- Im Zuge des Sturzflutrisikomanagements wurden ferner am 27.04.2020 die Vermessungsleistungen an die Firma Geometer Brunner ZT-GmbH, Auf der Haiden 109, 5280 Braunau (Österreich) vergeben.
- Am 14.06.2021 wurden die Abflusssimulationen sowie die Ergebnisse durch das Ingenieurbüro Koch vorgelegt.
Aufgabe von Sturzflut-Risikomanagement-Konzepten ist es, die Gefährdung und die Folgen, die von solchen Starkregen ausgehen, in der Fläche und am Gewässer zu untersuchen und darauf aufbauend ein Konzept zu entwickeln, wie die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser darauf vorbereitet sind.
Das Konzept befasst sich dabei unter anderem mit folgenden konkreten Fragestellungen:
- Welche Gefahr besteht durch Starkregen bzw. Hochwasser?
- Welche vorsorgenden Maßnahmen kann die Gemeinde treffen?
- Welche baulichen Maßnahmen sind umsetzbar?
- Was kann jeder einzelne Bürger tun?
- Was ist im Ereignisfall zu tun?
- Wie findet die Komunikation und Information statt?
Die Inhalte des Konzepts wurden in der Stadtratssitzung am 30.09.2021 vorgestellt.
Für die Betrachtung der erstellten Karten für Hochwasser und Sturzfluten ist die Software „HydroAS MapView” zu installieren. Die Einblendung der Luftbilder erfordert eine bestehende Internetverbindung.
Simulationskarten Hochwasser
Simulationskarten Starkregen
Erläuterungen Hydrologie und Hydraulik
Nach § 5 Abs. 2 WHG ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Zudem endet bei einem Extremereignis ab ca. HQ50 bis HQ100 die Haftung der Kommune. In diesem Fall spricht man von höherer Gewalt. Das heißt, dass ein entsprechender Objektschutz der Gebäude häufig die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Maßnahme sein kann, ein Gebäude zu schützen und gleichzeitig auch den höchsten Schutzgrad bietet. Geeignete Maßnahmen setzen allerdings voraus, dass Informationen zur Gefahrenlage in Form der erstellten Gefahrenkarten vorliegen.