Aufhebung des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren wird auf Grund der Überschreitung der festgelegten Höchstwirtschaftlichkeitslücke von 1.100.000,00 € gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vom 02.08.2018 aufgehoben sowie das Förderverfahren abgebrochen.
Stand: 25.10.2019
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - 3. Verfahren
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Stadt Pfarrkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Frist zur Angebotsabgabe: 05.11.2018, 15:00 Uhr
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens - 3. Verfahren
Die Stadt Pfarrkirchen hat vom 29.09.2017 bis 08.11.2017 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.
Das Ergebnis ist in dem nachfolgenden Dokument dargestellt:
Markterkundung - 3. Verfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Pfarrkirchen im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 08.11.2017 gemäß der Bekanntmachung im Markterukundungsverfahren Stellung zu nehmen.