Kostenübernahmerichtlinie

Richtlinie zur Kostenübernahme

einmaliger Anschluss- und Herstellungskosten privater leitungsungebundener Breitbandanschlüsse in Gebieten ohne festnetzgebundene Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen.

Die Stadt Pfarrkirchen übernimmt die einmaligen Anschluss- und Herstellungskosten von leitungsungebundenen Breitbandanschlüssen in Gebieten ohne festnetzgebundene Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen unter den Voraussetzungen der Richtlinie.

Folgende Eckpunkte müssen erfüllt sein:

  • Eine Kostenübernahme für bereits abgeschlossene Verträge ist ausgeschlossen - ein Antrag auf Kostenübernahme ist daher vor Vertragsabschluss zu stellen.
  • Der Endnutzer muss eine leitungsungebundene Versorgung ohne Volumenbeschränkung oder Drosselung von mindestens 30 Mbit/s im Download und höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung erhalten.
  • Der Endnutzer befindet sich in einem Gebiet ohne NGA-Versorgung befinden - die NGA-Versorgung wurde aufgrund der Bitratenanalyse https://bitratenkarte.de/rottal/pfarrkirchen ermittelt.
  • Der Endnutzer schließt einen Vertrag in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 unter Nachweis der einmalgien Anschluss- und Herstellungskosten einschließlich der erforderlichen Geräte (ohne mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones) ab.
  • Der Endnutzer stellt den Antrag auf Kostenübernahme bis spätestens 31.03.2025.
  • Pro Endnutzer ist maximal nur eine Kostenübernahme für einen abgeschlossenen Vertrag möglich.

Die Übernahme erfolgt in Höhe der einmaligen Anschluss- und Herstellungskosten einschließlich der erforderlichen Geräte (ohne mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones) mit 80 % maximal 400,00 €.