Familienförderung beim Erwerb eines städtischen Wohnbaugrundstückes
Die Stadt Pfarrkirchen fördert junge Familien beim Erwerb eines Wohnbaugrundstückes der Stadt Pfarrkirchen zum Bau eines selbstgenutzten Eigenheimes (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus).
Die Förderung wird in Form eines festen Zuschusses gewährt, der sich nach der Anzahl der Kinder pro Familie richtet.
Höhe des Zuschusses:
- Der Zuschuss beträgt für jedes Kind (leibliches und Adoptivkind), das zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 1.000,00 €.
- Bei einem Nachweis über den Erhalt von Wohnungsbaufördermitteln erhöht sich der Förderbetrag auf 2.500,00 €/Kind.
- Bei Geburt eines Kindes innerhalb von 3 Jahren nach dem Grundstückskauf (die Frist beginnt ab Beurkundung) wird die Förderung nachträglich gewährt.
Die Zuschussregelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner
Elisa Houdelet
Grundstücksangelegenheiten, Bauleitplanung, Baulandumlegung, Satzungsrecht
Stadt Pfarrkirchen
Rathaus II, 1. Etage, Raum 9
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen