Geschäftsflächenprogramm

Zielsetzung:

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion der Innenstadt für die Bevölkerung der Stadt Pfarrkirchen. Der Einzelhandel, die Gastronomie sowie das Handwerk und der Dienstleistungsbereich im Stadtkern sollen gestärkt werden, um die Versorgungsfunktion der Ortsmitte nachhaltig zu sichern und weiter auszubauen. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen hierfür einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen zum Erhalt der gewerblichen Nutzung gefördert werden.
 

Geltungsbereich:

  • Der räumliche Geltungsbereich dieses Förderprogramms ist identisch mit dem in der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt vom 07.05.1992 festgelegten Geltungsbereich.
  • Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Stadt Pfarrkirchen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ wurde durch Beschluss des Stadtrats vom 24.06.2021 bis zum 31.12.2026 verlängert.

 

Förderhöhe:

  • Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Gewerbeeinheit höchstens jedoch 30.000,00 €
  • Die Bagatellgrenze besteht für Maßnahmen mit Kosten unter 10.000,00 €

 

Antragstellung und Ablauf des Förderprogramms:

  • Vor Antragstellung ist eine fachliche Beratung mit dem Amt für Bau und Stadtentwicklung wahrzunehmen. In dieser Beratung werden die näheren Gestaltungsziele erarbeitet sowie die wirtschaftlichen und bautechnischen Erfordernisse geklärt. Die Stadt Pfarrkirchen kann gegebenenfalls die Einbeziehung eines fachlich qualifizierten Planers oder einer Fachstelle zur Auflage machen.
  • Neben der allgemeinen Beschreibung des Vorhabens, einem Businessplan im angemessenen Umfang (Beispiel und Vorlagen unter https://gruenderplattform.de) und den erforderlichen Planunterlagen nebst einer aussagekräftigten Bilddokumentation muss der Antragsteller dann drei Angebote für jede Gewerk vorlegen, für das eine Förderung beantragt wird.
  • Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ein eingeholten Stellungnahmen, ob die geplante Maßnahme den Zielen des Programms entsprechen werden die förderfähigen Kosten ermittelt.
  • Abschließend legt der Grundstücks- und Bauausschuss die Höhe der Förderung fest.

Ansprechpartner

Stefan Lang
Leiter Amt für Bau und Stadtentwicklung

Stadt Pfarrkirchen
Rathaus II, 1. Etage, Raum 10
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen

Tel. 0 85 61 - 30 6-54 00
Fax 0 85 61 - 30 6-54 19

stefan.lang_at_pfarrkirchen.de