Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt nicht erlaubt
Die Stadt Pfarrkirchen weist auf die Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt hin. Am 31.12. und 01.01. dürfen im Bereich innerhalb der Ringstraße keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke, wie z. B. Knallkörper, Raketen, Fontänen, Vulkane, Batterien) abgebrannt werden.
Die genaue räumliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die Allgemeinverfügung selbst kann hier nachgelesen werden.
Neben dieser städtischen Allgemeinverfügung ist auch das allgemein gültige Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen zu beachten.
Das städtische Ordnungsamt steht für Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.

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