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Regelungen zum Altstadtfest und Verkehrsbehinderungen wegen Straßensperren

Auch in diesem Jahr weist die Stadt Pfarrkirchen wieder auf die Verordnung zum Altstadtfest hin. Die Altstadtfestverordnung beinhaltet viele Regelungen, um eine reibungslose und sichere Veranstaltung zu gewährleisten. Der genaue Wortlaut der Verordnung kann hier eingesehen werden. An den Zugängen zum Veranstaltungsgelände weisen zudem Hinweisschilder auf die Regelungen hin.

Während des Altstadtfestes ist die Pfarrkirchner Innenstadt für den Straßenverkehr gesperrt. Von der Sperrung betroffen ist der Stadt-, Marien- und Spitalplatz, die Bahnhofstraße, Lindnerstraße, Dr.-Bayer-Straße, Pfleg- und Plinganserstraße. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Absperrungen und Parkverbote zu beachten.

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist während der Veranstaltung ein Befahren des Veranstaltungsgeländes in der Innenstadt nicht möglich. Die Zufahrten in die Innenstadt sind neben den nötigen Verkehrsschildern mit Zufahrtsbarrieren gegen unbefugtes Befahren mit Kraftfahrzeugen gesichert.

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