Regelungen der Stadt Pfarrkirchen zum Rottaler Volksfest und Verkehrsbehinderungen wegen Volksfestauszug
Auch in diesem Jahr weist die Stadt Pfarrkirchen wieder auf die Verordnung zum Rottaler Volksfest hin. Um dem durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehenden Gefahrenpotential entgegenzutreten, ist auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Erschließungsbereich der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholkonsums untersagt. Auf diese Weise soll dem sog. „Vorglühen“ aber auch dem nächtlichen Nachfeiern entgegengetreten werden. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Festgelände ist untersagt.
Der Erschließungsbereich der Satzung umfasst u. a. den Bahnhofsplatz, die Innere und Äußere Simbacher Straße, die Alois-Gäßl-Straße sowie den Parkplatz beim Wasserspielplatz an der Rott.
Der genaue Wortlaut der Verordnung kann hier eingesehen werden.
Am Mittwoch, 08.04.2026, startet das Volksfest mit dem traditionellen Volkfestauszug. Entlang der Zugstrecke vom Stadtplatz über die östliche Ringstraße bis zur Alois-Gäßl-Straße (Südeinfahrt) ist in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 18:00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen aufgrund kurzfristiger Straßensperren zu rechnen. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung der Straßensperren.

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