Regelungen der Stadt Pfarrkirchen zum Rottaler Volksfest und Verkehrsbehinderungen wegen des Volksfestauszuges
Auch in diesem Jahr weist die Stadt Pfarrkirchen wieder auf die Verordnung zum Rottaler Volksfest hin. Um dem durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehenden Gefahrenpotential entgegenzutreten, ist auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Erschließungsbereich der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholkonsums untersagt. Auf diese Weise soll dem sog. „Vorglühen“ aber auch dem nächtlichen Nachfeiern entgegengetreten werden. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Festgelände ist untersagt.
Der Erschließungsbereich der Satzung umfasst u. a. den Bahnhofsplatz, die Innere und Äußere Simbacher Straße, die Alois-Gäßl-Straße sowie den Parkplatz beim Wasserspielplatz an der Rott.
Der genaue Wortlaut der Verordnung kann hier eingesehen werden.
Am Mittwoch, 09.04.2024, startet das Volksfest mit dem traditionellen Volkfestauszug. Die Zugstrecke führt vom Stadtplatz über die östliche Ringstraße bis zur Alois-Gäßl-Straße (Südeinfahrt). Zur Sicherung des Umzuges sind umfangreiche kurzfristige Straßensperren notwendig. Die Straßensperren erstrecken sich über die komplette Zugstrecke. Ein Befahren der gesperrten Straßen ist während des Umzuges nicht möglich. Für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind in diesem Bereich in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 18:00 Uhr erhebliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung der Straßensperren. Ferner wird gebeten, die gesperrten Straßenzüge großräumig zu umfahren.