Landtagswahl / Bezirkstagswahl 2023
Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, so kann er jederzeit, jedoch bis spätestens 06.10.2023, 15 Uhr (zweiter Tag vor der Wahl; § 24 Abs. 4 Satz 1 LWO), einen Antrag auf Wahlschein stellen. Dieser erfolgt formlos (schriftlich oder durch persönliche Vorsprache). Die Wahlbenachrichtigungskarte der Gemeinde muss dafür nicht abgewartet werden.