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Informationen zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die desjährige Bundestagswahl statt. Von der Stadt Pfarrkirchen wurden hierzu bereits die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Diese geben Auskunft darüber, ob eine Person im Wählerverzeichnis der Stadt Pfarrkirchen eingetragen und somit wahlberechtigt ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Bürgerbüro der Stadt Pfarrkirchen, Ringstraße 29, Zimmer 3, Tel. 08561/306-5320, buergerbuero_at_pfarrkirchen.de, wenden.

Aus den Wahlbenachrichtigungsbriefen gehen der Wahltag, die Wahlzeit und der für die Person zugeordnete Wahlraum mit Anschrift hervor. Die Anschrift des Wahlraumes ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief in der rechten Spalte zu finden und mit einer gelben Farbmarkierung hinterlegt.

Generell haben Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Landkreises zu wählen. Zur Beantragung des hierfür notwendigen Wahlscheines bestehen mehrere Möglichkeiten.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe befindet sich ein "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins". Dieser ist zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Pfarrkirchen, Wahlamt, Ringstraße 29, 84347 Pfarrkirchen, zu senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Alternativ kann der Antrag auch während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros persönlich gestellt und die Briefwahlunterlagen ggf. gleich mitgenommen werden. Wahlscheine können bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Pfarrkirchen, Ringstraße 29, Zimmer 3, beantragt werden. Es besteht ab Mitte Februar die Möglichkeit auch direkt vor Ort die Stimmabgabe durchzuführen.

Zudem kann der Wahlschein auch online beantragt werden. Der Online-Antrag ist aufgrund der seit 2025 geänderten Zustellfristen nur bis zum 18. Februar 2025, 12 Uhr, möglich.

Für Wählerinnen und Wähler, die aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum am Wahltag nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Wahlscheins auch noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr.

Aufgrund der diesjährigen vorgezogenen Bundestagswahl weist die Stadt Pfarrkirchen darauf hin, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel in der ersten oder zweiten Februarwoche 2025 erfolgen.

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