Stadtverwaltung Pfarrkirchen

Stadt

Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen

Telefon: 08561 / 306-0
Telefax: 08561 / 306-5119

E-Mail: info@pfarrkirchen.de

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22.03.2024 (Freitag)

Wochenmarkt

07:00 - 12:00

Stadtplatz Pfarrkirchen

ACHTUNG: An Feiertagen und beim Altstadtfest findet der Wochenmarkt einen Tag früher statt!!!

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Konzert: MIDGE`S POCKET - Support: DREA

19:00

Spitalkirche Pfarrkirchen

Veranstalter: TU ES! e. V. 

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23.03.2024 (Samstag)

Flohmarkt der Kita Zwergenburg

10:00 - 13:00

Alles für´s Kind

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24.03.2024 (Sonntag)

Niederbayerische Passion

16:00

mit der "Hartkirchner Hausmusi" und dem "Hartkirchner Zwoagsang"

Spitalkirche Pfarrkirchen

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Breitbandausbau

Breitbandausbau Landkreis Rottal-Inn Cluster Ost

 

Cluster Ost | Status Bitratenprojekt (bayern-breitbandausbau.de)

Kostenübernahmerichtlinie

Richtlinie z. Kostenübernahme einmaliger Anschluss- u. Herstellungskosten priv. leitungsungebundener Breitbandanschlüsse in Gebieten ohne festnetzgebundene Versorgung m. schnellen Breitbandanschl.

Die Stadt Pfarrkirchen übernimmt die einmaligen Anschluss- und Herstellungskosten von leitungsungebundenen Breitbandanschlüssen in Gebieten ohne festnetzgebundene Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen unter den Voraussetzungen der Richtlinie.

Folgende Eckpunkte müssen erfüllt sein:

  • Eine Kostenübernahme für bereits abgeschlossene Verträge ist ausgeschlossen - ein Antrag auf Kostenübernahme ist daher vor Vertragsabschluss zu stellen
  • Der Endnutzer muss eine leitungsungebundene Versorgung ohne Volumenbeschränkung oder Drosselung von mindestens 30 Mbit/s im Download und höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung erhalten
  • Der Endnutzer befindet sich in einem Gebiet ohne NGA-Versorgung befinden - die NGA-Versorgung wurde aufgrund der Bitratenanalyse https://bitratenkarte.de/rottal/pfarrkirchen ermittelt
  • Der Endnutzer schließt einen Vertrag in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 unter Nachweis der einmalgien Anschluss- und Herstellungskosten einschließlich der erforderlichen Geräte (ohne mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones) ab
  • Der Endnutzer stellt den Antrag auf Kostenübernahme bis spätestens 31.03.2025
  • Pro Endnutzer ist maximal nur eine Kostenübernahme für einen abgeschlossenen Vertrag möglich

Die Übernahme erfolgt in Höhe der einmaligen Anschluss- und Herstellungskosten einschließlich der erforderlichen Geräte (ohne mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones) mit 80 % maximal 400,00 €.

Ansprechpartner bei der Stadt Pfarrkirchen:

Stefan Lang
Leiter Amt für Bau und Stadtentwicklung
Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 08561/306-5400
Telefax: 08561/306-5419
 

Aufhebung des Auswahlverfahrens

 
Das Auswahlverfahren wird auf Grund der Überschreitung der festgelegten Höchstwirtschaftlichkeitslücke von 1.100.000,00 € gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vom 02.08.2018 aufgehoben sowie das Förderverfahren abgebrochen.
 
Stand: 25.10.2019

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - 3. Verfahren

 
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Pfarrkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
 
Frist zur Angebotsabgabe: 05.11.2018, 15:00 Uhr

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
 
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:
 

     

     

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens - 3. Verfahren

 
Die Stadt Pfarrkirchen hat vom 29.09.2017 bis 08.11.2017 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.
 
Das Ergebnis ist in dem nachfolgenden Dokument dargestellt:

     

     

Bitratenanalyse

Breitband - Bitratenanalyse

Wieso, weshalb, warum Breitbandausbau?

Breitband bedeutet eine hohe Datenübertragungsrate zu haben, sprich ein schnelles Internet.

Die Stadt Pfarrkirchen setzt sich intensiv mit dem Thema Breitbandausbau auseinander, um allen Bürgern einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen.

Von der Breitbandberatung Bayern GmbH hat die Stadt Pfarrkirchen eine sog. Bitratenanalyse für das komplette Gebiet der Gemeinde erstellen lassen.

Diese erlaubt es, die Entwicklung des Breitbandausbaus,

für jedes Gebäude, in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft darzustellen.

Um zur Webseite zu gelangen, klicken Sie bitte hier:

Bitratenkarte Pfarrkirchen der Breitbandberatung Bayern GmbH

Erläuterung zur Webseite - für eine vergrößerte Ansicht, bitte in das Bild hineinklicken! 


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DSL-Bitratenanalyse – wir können noch genauer…..

  • Wenn Sie eine Fritzbox besitzen, können Sie jetzt Ihre Downbitrate noch genauer ermitteln.
  • Hierzu wurde eine spezielle Webseite entwickelt, mit der man in einfacher Form die wesentlichen Informationen Ihres Anschlusses erfassen kann.
  • Diese Art der Datenerfassung und Verarbeitung wird bei den Kommunen im Landkreis Rottal-Inn pilotiert und ist für Sie und für die Gemeinde kostenfrei.
  • Haben Sie Interesse, dann benutzen Sie bitte folgenden Link: http://bitratenkarte.frb.io/pfarrkirchen/daempfung
  • Ist Ihre Emailadresse angegeben, erhalten Sie eine Rückmeldung von der Breitbandberatung Bayern GmbH

Für Ihre Unterstützung bedankt sich die Stadt Pfarrkirchen und die Breitbandberatung Bayern GmbH.

Markterkundung - 3. Verfahren

 
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
 
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Pfarrkirchen im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.  
 
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 08.11.2017 gemäß der Bekanntmachung im Markterukundungsverfahren Stellung zu nehmen.

     

     

Fördersteckbrief - 2. Verfahren

 
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Stadt Pfarrkirchen der Fördersteckbrief mit den endgültigen Erschließungsgebieten veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wurde ferner auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums (Link) am 01.12.2016 veröffentlicht.
 

Schnelles Internet auf dem Vormarsch - Presseartikel PNP - 2. Verfahren

 
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Bei der Vertragsunterzeichnung: (vorne von links) Bürgermeister Wolfgang
Beißmann, Erhard Finger (Vertrieb Telekom) mit (hinten von links)
Ernst Haller (Breitbandberatung Bayern), Stefan Lang (Breitbandpate
Stadt Pfarrkrichen), Monika Hiebl (Breitbandausbau Landkreis Rottal-Inn)
sowie Projektleiter Josef Markl von der Telekom.
 
Kooperationsvertrag zum weiteren Breitbandausbau am 11.10.2016 mit der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet
 
Pfarrkirchen. Es dauerte nur Sekunden, bis die Tinte der Unterschriften auf dem Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Pfarrkirchen und der Telekom trocken war, als dieser am Mittwoch im Rathaus unterzeichnetwurde. Den Breitbandausbau abzuschließen, erfordert aber noch etwas mehr Geduld. Bis Ende 2017 soll dieser durch den neuen Vertrag aber weiter vorangetrieben werden.

Im Rahmen der Kooperation werden die Gebiete Aign und Berg bei Wühr sowie Gehring mit Ragl und Taubengrub, Schachtel mit Stöckl, Martin-Luther-Bogen, Max-Breiherr-Straße 5, 5a und 17 mit schnellem Internet versorgt. Die Kosten belaufen sich auf rund 378 000 Euro. Davon trägt die Stadt rund 248 000 Euro, der Freistaat Bayern steuert etwa 130 000 Euro bei. Das Fördervolumen für die Stadt Pfarrkirchen ist damit nun komplett ausgeschöpft.

Bürgermeister Wolfgang Beißmann zeigte sich erfreut über die voranschreitende Entwicklung, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass nicht sofort jeder Quadratmeter im gesamten Gebiet der Stadt ausgebaut werden kann. „Wir nutzen alle Gelder, die uns zur Verfügung steht und hoffen auch nach diesem Ausbau auf weitere Fördermittel auf Bundes- und Landesebene.“ Dem pflichtete MonikaHiebl, die für den Breitbandausbau im Landkreis Rottal-Inn zuständig ist, bei: „Ein Netz muss sich erst aufbauen, das geht nicht von heute auf morgen.“

Mit den Bauarbeiten losgehen soll es im Frühjahr 2017, die dafür notwendige Planung erfolgt in den Wintermonaten, wie der Projektleiter der Telekom, Josef Markl, mitteilte. Für die Infrastruktur wird also gesorgt, um die Verträge, die das schnelle Internet letztlich ermöglichen, muss sich dann jeder Kunde selber kümmern.

Stellungnahme Kooperationsvertrag - 2. Verfahren

 
Stellungnahme der Stadt Pfarrkirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) für die Erschließungsgebiete A und B.
 

     

Zuwendungsbescheid - 2. Verfahren

 
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Die Stadt Pfarrkirchen erhielt am 06.10.2016 von der Regierung von Niederbayern den am 27.09.2016 ergangenen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für das im Auswahlverfahren definierte Los 1 mit dem Erschließungsgebiet A und Los 2 mit dem Erschließungsgebiet B.
 

Bekanntmachung des Ergebnisses zum Auswahlverfahrens - 2. Verfahren

 
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen oder mehrere Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes für die von der Stadt Pfarrkirchen definierten Erschließungsgebiete im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) vom 10.07.2014.
 
Der Stadt Pfarrkirchen lagen innerhalb der Angebotsfrist Angebote von 2 Bietern vor. Es wurden jeweils Angebote für das Los 1 (Erschließungsgebiet A) und für das Los 2 (Erschließungsgebiet B) vorgelegt.

Aufgrund des Vorliegens von Angeboten von nur zwei Bietern wurde das Bayerische Breitbandzentrum gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt. Die von den Bietern ermittelten Wirtschaftlichkeitslücken für die Lose 1 und 2 wurden durch das Bayerische Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und gemäß Mitteilung vom 21.10.2015 als plausibel erachtet.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Pfarrkirchen in seiner Sitzung vom 17.03.2016 das Gesamtangebot der Telekom Deutschland GmbH für die Lose 1 (Erschließungsgebiet A) und 2 (Erschließungsgebiet B) ausgewählt. Die Stadt Pfarrkirchen beabsichtigt mit dem Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Förderzusage bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßhnahmebeginn der zuständigen Bewilligungsbehörde Regierung von Niederbayern .

     

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - 2. Verfahren

 
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Pfarrkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
 
Frist zur Angebotsabgabe: 09.10.2015, 12:00 Uhr

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
 
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:
 

     

     

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens - 2. Verfahren

 
Die Stadt Pfarrkirchen hat vom 24.03.2015 bis 08.05.2015 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.
 
Das Ergebnis ist in dem nachfolgenden Dokument dargestellt:

     

     

Interkommunale Zusammenarbeit - 2. Verfahren

 
Die Stadt Pfarrkirchen und der Markt Triftern haben eine Vereinbarung über die Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Abstimmung von Planungen beim Breitbandausbau gemäß Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) getroffen. Grundlage für diese Interkommunale Zusammenarbeit waren der Stadtratsbeschluss der Stadt Pfarrkirchen vom 26.03.2015 sowie der Marktratsbeschluss des Marktes Triftern vom 31.03.2015.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Pfarrkirchen und der Markt Tirftern zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.
 

Markterkundung - 2. Verfahren

 
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 10.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
 
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Pfarrkirchen im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.  
 
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 08.05.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

     

     

Ab sofort schnelleres Internet - Presseartikel PNP

 
Erstes Ausbauprojekt der Stadt abgeschlossen – 500 Haushalte profitieren
 
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Beim Startschuss für das schnellere Internet: (von rechts) Erhard Finger,
Regiomanager Telekom, Stefan Lang, Breitbandpate der Stadt, Monika
Hiebl, Breitbandmanagerin des Landkreises, Bürgermeister Wolfgang
Beißmann und Josef Markl, Projektleiter Telekom. − Foto: Eisenhut
 
Pfarrkirchen. Gute Nachrichten für alle, die schnell im Internet surfen wollen, denn der von der Stadt vorangetriebene Breitbandausbau trägt nun Früchte: Am Donnerstag wurde in Oberham die neue Internet-Verbindung der Telekom freigeschaltet: VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) heißt sie. Mit bis zu 50 MBit/s können deren Kunden künftig in den Ortsteilen Lanzing, Waldhof, Oberham, Untergaiching, Ober- und Untergrasensee, Altersham, sowie Schuldholzing online gehen.

Das Projekt ist das erste seiner Art, das in der Region fertig gestellt wurde. Und das sogar schneller als gedacht, denn der geplante Termin war der 4. März 2016. „Da sind wir natürlich sehr zufrieden“, betont Erhard Finger, Regiomanager der Deutschen Telekom.

Diese Freude teilt Bürgermeister Wolfgang Beißmann: „Wir von der Stadt sind froh, nun ein so professionell ausgebautes Netz für 500 Haushalte zur Verfügung stellen zu können.“ Auch die Breitbandmanagerin des Landkreises, Monika Hiebl, lobte das Engagement der Stadt. Vor allem mit der Unterstützung des Freistaats konnte das Projekt realisiert werden. Von den Gesamtkosten von 487 321 Euro übernahm er 389 856 Euro. Für den Restbetrag kam die Stadt selbst auf.

Die Verbindung soll Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich machen sowie Ladezeiten verkürzen. Ein DSL-Anschluss schafft im Vergleich 16 MBit/s. Die höhere Geschwindigkeit bei der Übertragung der Daten funktioniert durch eine Kombination aus Kupfer- und Glasfaserleitungen. „Unsere Kunden sollen Bescheid wissen, dass die Infrastruktur verfügbar ist“, erklärt Erhard Finger. Wer von dem neuen Netz profitieren wolle, könne sich bei der Telekom informieren, denn: „Von selbst stellt sich DSL nicht auf VDSL um.“
 

Fördersteckbrief

 
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Stadt Pfarrkirchen der Fördersteckbrief mit den endgültigen Erschließungsgebieten veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wurde ferner auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums (Link) am 08.04.2015 veröffentlicht.

     

     

Nächste Etappe beim Breitbandausbau - Presseartikel PNP


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Bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus: (vorne von links) Bürgermeister Wolfgang Beißmann, Erhard Finger (Telekom) sowie (hinten v.l.) Stefan Lang, Gottfried Gänßle und Monika Hiebl. − Foto: Huber
 
Die Stadt treibt den Breitbandausbau weiter zügig voran. Spätestens in einem Jahr werden bislang schlecht versorgte Ortsteile im südlichen und nördlichen Bereich Pfarrkirchens über schnelleres Internet verfügen. Der Auftrag, das gesamte Erschließungsgebiet mit Glasfaser-Technologie zu versorgen, wurde an Telekom Deutschland als günstigsten Anbieter vergeben.

Bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus freute sich Bürgermeister Wolfgang Beißmann, dass dieses Projekt nun realisiert werden kann. "Das ist der zweite wichtige Baustein", sagte er . Vor Kurzem ist bereits der Ausbau des Netzes im gesamten Gewerbegebiet mit Kabel Deutschland vertraglich vereinbart worden.

Mit dieser Maßnahme werden die Ortsteile Oberham, Waldhof, Lanzing, Untergaiching, Untergrasensee, Altersham, Obergrasensee und Schuldholzing versorgt. Bis Frühjahr 2016 erhalten dort 532 Haushalte mehr Tempo im Internet – und zwar bis zu 50 MBit pro Sekunde. Beißmann wollte das auch als Signal verstanden wissen, dass der Fokus beim Breitbandausbau nicht auf das Zentrum beschränkt bleibt: "Wir sind eine Stadt und wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft."

Stellungnahme Kooperationsvertrag

 
Stellungnahme der Stadt Pfarrkirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) für die Erschließungsgebiete 1 Nord und 2 Süd.
 

     

Zuwendungsbescheid

 
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Die Stadt Pfarrkirchen erhielt am 02.03.2015 von der Regierung von Niederbayern den am 03.02.2015 ergangenen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für das im Auswahlverfahren definierte Los 1 der Erschließungsgebiete 1 Nord und 2 Süd.
 

Unterzeichnung Kooperationsvertrag - Presseartikel PNP


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Bei der Vertragsunterzeichnung zum Breitbandausbau: (vorne von links) Bürgermeister Wolfgang Beißmann, Direktor Rolf-Peter Scharfe (Kabel Deutschland) sowie (hinten von links) Gottfried Gänßle (Breitbandbertaung Bayern) Stefan Lang, Breitbandpate der Stadt, Monika Hiebl (Landratsamt) und Willi Wilka (Kabel Deutschland). − Foto: Huber
 
Die Stadt treibt den Breitbandausbau weiter zügig voran. Spätestens in einem Jahr wird das gesamte Gewerbegebiet im Süden Pfarrkirchens über schnelleres Internet verfügen. Der Auftrag, das gesamte Erschließungsgebiet bis in die Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, wurde an Kabel Deutschland als günstigsten Anbieter vergeben.
 
Bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus freute sich Bürgermeister Wolfgang Beißmann, dass dieses Projekt nun realisiert werden kann. "Wir wollen für unsere Gewerbetreibenden eine leistungsstarke Infrastruktur schaffen. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt, den Standort Pfarrkirchen noch attraktiver zu machen und uns für die künftige Entwicklung gut aufzustellen."
 
Der Rathauschef erläuterte, dass beim Ausbauprogramm der Stadt, das peu á peu zügig realisiert werde, nun das Erschließungsgebiet 3 Süd an der Reihe sei. Es umfasst die Gewerbeparks Süd 1 und 2, das Gewerbegebiet Schellberg Ost sowie den östlichen Teil von Mooshof. Die Nutzer dort kommen dann in den Genuss einer Hochgeschwindigkeits-Internetanbindung (Download- geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/Sekunde). Bisher mussten sie sich zum Teil mit zwei bis drei Mbit/s zufrieden geben. Insgesamt fallen für dieses Vorhaben Kosten von rund 510.000 Euro an. Davon übernimmt der Freistaat 410.000 Euro, den Rest trägt die Kommune. - hub
 

Stellungnahme Kooperationsvertrag

 
Stellungnahme der Stadt Pfarrkirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) im Los 2 für das Erschließungsgebiet 3 Süd.
 

     

Zuwendungsbescheid

 
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Die Stadt Pfarrkirchen erhielt am 05.02.2015 von der Regierung von Niederbayern den am 27.01.2015 ergangenen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für das im Auswahlverfahren definierte Los 2 des Erschließungsgebiets 3 Süd.
 

Bekanntmachung des Ergebnisses zum Auswahlverfahrens im Rahmen des Breitbandausbaus in der Stadt Pfarrkirchen


Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen oder mehrere Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes für die von der Stadt Pfarrkirchen definierten Erschließungsgebiete im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) vom 10.07.2014.
 
Der Stadt Pfarrkirchen lagen innerhalb der Angebotsfrist Angebote von 3 Bietern vor. Aufgrund des Ausschlusses eines Bieters wurden nur die Angebote von zwei Bietern zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen. Durch die zwei Bieter wurden jeweils Angebote für das Los 1 (Erschließungsgebiet 1 Nord und 2 Süd) und Angebote für das Los 2 (Erschließungsgebiet 3 Süd) vorgelegt.

Aufgrund des Vorliegens von Angeboten von nur zwei Bietern wurde das Bayerische Breitbandzentrum gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt. Die von den Bietern ermittelten Wirtschaftlichkeitslücken für die Lose 1 und 2 wurden durch das Bayerische Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und gemäß Mitteilung vom 17.11.2014 als plausibel erachtet.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Pfarrkirchen in seiner Sitzung vom 27.11.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH für das Los 1 (Erschließungsgebiet 1 Nord und 2 Süd) sowie das Angebot der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH für das Los 2 (Erschließungsgebiet 3 Süd) ausgewählt. Die Stadt Pfarrkirchen beabsichtigt mit dem jeweiligen Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Förderzusage bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßhnahmebeginn der zuständigen Bewilligungsbehörde Regierung von Niederbayern .

Der Kooperationsvertrag wird in den nächsten Tagen zur Prüfung und Stellungnahme an die Bundesnetzagentur versandt.

     

     

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Pfarrkirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
 
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:
 

1. Fristverlängerung vom 18.08.2014:  

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - gemäß des genannten Verfahrens wird die Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 30.09.2014 12:00 Uhr verlängert. Näheres entnehmen sie dem nachfolgenden Dokument:



2. Fristverlängerung:  

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - gemäß des genannten Verfahrens wird die Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 10.10.2014 12:00 Uhr verlängert. Näheres entnehmen sie dem nachfolgenden Dokument:


   

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen

Die Stadt Pfarrkirchen hat vom 17.05.2014 bis 26.06.2014 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern - Breitbandrichtlinie (BbR) vom 22.11.2012 Az.: III/5-6406b2/664/11 durchgeführt. Generell hat die Markterukundung ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
 
Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Dokumenten dargestellt:

Markterkundungsverfahren zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen

Die Stadt Pfarrkirchen veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den zu versorgenden Gebieten anzubieten.

Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei. Die Frist läuft bis zum 26. Juni 2014.

Die Stadt Pfarrkirchen fragt außerdem in den „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR) die Netzbetreiber in den Erschließungsgebieten einzeln zu ihren Ausbauplänen für die kommenden drei Jahre und zu ihren Ausbaumaßnahmen der letzten drei Jahre schriftlich an.

Die Erschließungsgebiete sowie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind im Abschnitt „Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen“ dargestellt.

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen

Die Ist- und Bedarfsermittlung (durchgeführt vom 01.12.2013 bis 31.01.2014) in der Stadt Pfarrkrichen hat ergeben, dass 19 Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Des Weiteren haben 40 Unternehmer einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream gemeldet.
 
Eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s im Downstream ist in den beiden Erschließungsgebieten (Kumulationsgebiet Nord und Kumulationsgebiet Süd) teilweise vorhanden.
 

Bedarfsabfrage zum Breitbandausbau in der Stadt Pfarrkirchen

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
 
Die Stadt Pfarrkirchen hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1 identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in nachfolgenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.
 
Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreiten-bedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
 
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Pfarrkirchen den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Erschließungsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
 
Die Stadt Pfarrkirchen sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
 
Die Stadt Pfarrkirchen bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 31. Januar 2014) an die Stadt Pfarrkirchen zurück.
 
Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link herunter geladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend die Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete) einsehen.
 

   

Kontakt

Für etwaige Fragen zum Thema Breitbandausbau in Pfarrkirchen sowie zum Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern steht der Hauptamtsleiter und Breitbandpate der Stadt Pfarrkirchen, Herr Stefan Lang, gerne zur Verfügung. 
 
Tel.: 08561/306-5400
Fax: 08561/306-5419