Stadt bietet Ferienbetreuung in den Sommerferien an
Bürgerversammlung 2022
Hier finden Sie den Download zur Präsentation der Bürgerversammlungen 2022
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Auf der nachfolgenden Seite finden Sie die Haushaltsrede des 1. Bürgermeisters Wolfgang Beißmann sowie den Haushaltsplan der Stadt Pfarrkirchen mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke Pfarrkirchen.
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Stadtverwaltung Pfarrkirchen
Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
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Bürgerbüro
Warum "Bürgerbüro"?
Wir wollen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit bieten, möglichst alle Ihre Anliegen auf einmal erledigen zu können. Keine Lauferei von Pontius zu Pilatus - sondern kompetente Beratung und Betreuung von A - Z bei einer Beratungsperson. Unsere großzügigen Öffnungszeiten ermöglichen es Ihnen, Ihre Angelegenheiten zu erledigen, ohne sich extra freinehmen zu müssen. Selbstverständlich sind wir jederzeit gerne bereit, Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Montag, Dienstag und Donnerstag | 13.30 - 17.00 Uhr |
Zu erreichen sind wir unter:
Rathaus II - Ringstraße 29
Telefon: 08561 / 306-5320
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E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de
Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pfarrkirchen aus dem Melderegister
Das Einwohnermeldeamt kann "einfache Melderegisterauskünfte" (das sind Auskünfte, die sich auf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften beschränken) an Privatpersonen und Privatunternehmen auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 49 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
Die Stadt Pfarrkirchen hat einen solchen Zugang zum Melderegister eröffnet. Jeder Betroffene kann dieser Form der Auskunftserteilung jederzeit ohne Begründung widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Sie können dies auch unter "Übermittlungssperre" auf der Seite "Was können Sie bei uns erledigen" veranlassen.