Sportlerehrung

Meldung für die Sportlerehrung

Abgabefrist: Spätestens Sonntag, 26. Januar 2025

Verspätet eingehende Meldungen können leider aus organisatorischen Gründen (Medaillen- bzw. Urkundenbestellung) nicht berücksichtigt werden!

Im kommenden Jahr will die Stadt Pfarrkirchen wieder die Ehrung der erfolgreichen Sportler sowie der Sportfunktionäre für das Kalenderjahr 2024 durchführen. Die Feierlichkeiten sind für den 30. März 2025 geplant.

Voraussetzung für die Ehrung

Geehrt werden Personen, die

  • ihren Hauptwohnsitz in Pfarrkirchen haben - auch wenn die Leistung in einem auswärtigen Verein erbracht wurde oder
  • ihren Wohnsitz nicht in Pfarrkirchen haben, wenn die sportlichen Erfolge bzw. die Funktionärstätigkeiten für einen Verein bzw. Verband erbracht wurden, der seinen Sitz in Pfarrkirchen hat.
     

Falls keine Möglichkeit besteht, die Meldung online durchzuführen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Martina Vogelhuber unter Telefon 08561/306-5115.

Bitte achten Sie bei Ihrer Meldung auf die korrekte Schreibweise der Namen und vergessen Sie die vollständigen Adressen nicht!

Daten des Vereins

Daten des Vorsitzenden

Daten des Abteilungsleiters

Daten des Trainers

Sportler

Folgende Leistungen werden geehrt:

  • ab 1. Platz niederbayerische Meisterschaft oder
  • ab 1. Platz einer Meisterschaft in einem anderen Regierungsbezirk
  • bis 3. Platz bayerische Meisterschaft
  • bis 3. Platz einer Meisterschaft, die nur einen Teilbereich Bayerns betrifft (z. B. südbayerische Meisterschaft)
  • bis 6. Platz deutsche Meisterschaft
  • bis 6. Platz einer Meisterschaft, die nur einen Teilbereich Deutschlands betrifft (z. B. süddeutsche Meisterschaft)
  • bis 15. Platz bei Europameisterschaften
  • bei Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen
  • ausgezeichnet werden auch Teilnehmer an Auswahlmannschaften sowie Platzierungen in Bestenlisten analog der o. a. Regionalbereiche

Sportler Nr. 1

Sportler Nr. 2

Sportler Nr. 3

Sportler Nr. 4

Sportler Nr. 5

Sportler Nr. 6

Sportler Nr. 7

Sportler Nr. 8

Sportler Nr. 9

Sportler Nr. 10

Funktionär

Mitarbeiter in den Vereins- bzw. Verbandsvorstandschaften, also satzungsmäßig festgelegte Mitglieder (z. B. Vorsitzende, Kassiere, Schriftführer usw.) für mindestens 20-jährige Vereinstätigkeit. Bei der Meldung sollte Art und Dauer der Vereinstätigkeit angegeben werden. Hilfreich wären auch – soweit bekannt – Hinweise zu Tätigkeiten in anderen Vereinen. Bei wiederholter Meldung wegen längerer ehrenamtlicher Tätigkeit (z. B. 30 oder 40 Jahre) wird auf die Verleihung der „Bayerischen Sportmedaille für herausragendes Engagement im Ehrenamt“ des BLSV verwiesen.

Funktionär Nr. 1

Funktionär Nr. 2