Meldung für die SportlerehrungAbgabefrist: Spätestens Sonntag, 26. Januar 2025Verspätet eingehende Meldungen können leider aus organisatorischen Gründen (Medaillen- bzw. Urkundenbestellung) nicht berücksichtigt werden!Im kommenden Jahr will die Stadt Pfarrkirchen wieder die Ehrung der erfolgreichen Sportler sowie der Sportfunktionäre für das Kalenderjahr 2024 durchführen. Die Feierlichkeiten sind für den 30. März 2025 geplant.Voraussetzung für die EhrungGeehrt werden Personen, dieihren Hauptwohnsitz in Pfarrkirchen haben - auch wenn die Leistung in einem auswärtigen Verein erbracht wurde oderihren Wohnsitz nicht in Pfarrkirchen haben, wenn die sportlichen Erfolge bzw. die Funktionärstätigkeiten für einen Verein bzw. Verband erbracht wurden, der seinen Sitz in Pfarrkirchen hat. Falls keine Möglichkeit besteht, die Meldung online durchzuführen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Martina Vogelhuber unter Telefon 08561/306-5115.Bitte achten Sie bei Ihrer Meldung auf die korrekte Schreibweise der Namen und vergessen Sie die vollständigen Adressen nicht!Daten des Vereins Daten des Vorsitzenden Daten des Abteilungsleiters Daten des Trainers SportlerFolgende Leistungen werden geehrt:ü> ab 1. Platz niederbayerische Meisterschaft oder ab 1. Platz einer Meisterschaft in einem anderen Regierungsbezirk bis 3. Platz bayerische Meisterschaft bis 3. Platz einer Meisterschaft, die nur einen Teilbereich Bayerns betrifft (z. B. südbayerische Meisterschaft) bis 6. Platz deutsche Meisterschaft bis 6. Platz einer Meisterschaft, die nur einen Teilbereich Deutschlands betrifft (z. B. süddeutsche Meisterschaft) bis 15. Platz bei Europameisterschaften bei Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen ausgezeichnet werden auch Teilnehmer an Auswahlmannschaften sowie Platzierungen in Bestenlisten analog der o. a. Regionalbereiche Dieses Jahr haben wir keine Sportler, die für eine Ehrung in Frage kommen, zu melden.Sportler Nr. 1 Sportler Nr. 2 Sportler Nr. 3 Sportler Nr. 4 Sportler Nr. 5 Sportler Nr. 6 Sportler Nr. 7 Sportler Nr. 8 Sportler Nr. 9 Sportler Nr. 10 FunktionärMitarbeiter in den Vereins- bzw. Verbandsvorstandschaften, also satzungsmäßig festgelegte Mitglieder (z. B. Vorsitzende, Kassiere, Schriftführer usw.) für mindestens 20-jährige Vereinstätigkeit. Bei der Meldung sollte Art und Dauer der Vereinstätigkeit angegeben werden. Hilfreich wären auch – soweit bekannt – Hinweise zu Tätigkeiten in anderen Vereinen. Bei wiederholter Meldung wegen längerer ehrenamtlicher Tätigkeit (z. B. 30 oder 40 Jahre) wird auf die Verleihung der „Bayerischen Sportmedaille für herausragendes Engagement im Ehrenamt“ des BLSV verwiesen.Dieses Jahr haben wir keine Funktionäre, die für eine Ehrung in Frage kommen, zu melden.Funktionär Nr. 1 Funktionär Nr. 2 Der Verein bzw. die mit der Meldung beauftragte Person ist autorisiert, die geforderten Daten an die Stadt Pfarrkirchen weiterzuleiten. Die gemeldeten Daten dürfen von der Stadt Pfarrkirchen nur für die Durchführung der Sportlerehrung erhoben und gespeichert werden. Die Namen der zu ehrenden Personen dürfen an die Presse weitergeleitet werden. Wir bitten um Mitteilung, wenn von einer der gemeldeten Personen keine Fotos gemacht und für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.Meldung absenden