Information zur Kommunalwahl
Am 08. März 2026 finden die diesjährigen Kommunalwahlen statt. Von der Stadt Pfarrkirchen werden hierzu in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Die Wahlbenachrichtigung gibt Auskunft darüber, ob eine Person im Wählerverzeichnis der Stadt Pfarrkirchen eingetragen und somit wahlberechtigt ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Bürgerbüro der Stadt Pfarrkirchen, Ringstraße 29, Zimmer 3, Tel. 08561/306-5320, buergerbuero_at_pfarrkirchen.de, wenden.
Aus den Wahlbenachrichtigungsbriefen gehen der Wahltag, die Wahlzeit und der für die Person zugeordnete Wahlraum mit Anschrift hervor. Die Anschrift des Wahlraumes ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief in der rechten Spalte zu finden.
Generell haben Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Zur Beantragung des hierfür notwendigen Wahlscheines bestehen mehrere Möglichkeiten.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe befindet sich ein "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins". Dieser ist zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Pfarrkirchen, Wahlamt, Ringstraße 29, 84347 Pfarrkirchen, zu senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt – jedoch frühestens ab Montag, 16. Februar 2026.
Alternativ kann der Antrag auch ab Montag, 16. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros persönlich gestellt und die Briefwahlunterlagen ggf. gleich mitgenommen werden. Wahlscheine können bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Pfarrkirchen, Ringstraße 29, Zimmer 3, beantragt werden. Es besteht ab Mitte Februar die Möglichkeit auch direkt vor Ort die Stimmabgabe durchzuführen.
Zudem kann der Wahlschein auch online beantragt werden. Über die Internetseite der Stadt Pfarrkirchen (www.pfarrkirchen.de) können die notwendigen Datenangaben erfasst werden. Der Online-Antrag ist aufgrund der Zustellfristen nur bis zum 03. März 2026, 12 Uhr, möglich.
Für Wählerinnen und Wähler, die aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum am Wahltag nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Wahlscheins auch noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr.
Für eine etwaige Stichwahl des Landrats am 22. März 2026 behalten die versandten Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.
Sollte beim Briefwahlantrag für die Kommunalwahl am 08.03.2026 angegeben worden sein, dass auch bei einer evtl. Stichwahl per Briefwahl abgestimmt werden möchte, werden die entsprechenden Wahlunterlagen automatisch der Wählerin oder dem Wähler übersandt.

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